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Compliance bei Karten mit Co-Badge

Erfahren Sie mehr über die EU-Vorschriften, bei denen die kundenseitige Wahl von Karten mit Co-Badge vorgeschrieben ist.

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Betrifft mich diese Verordnung?

Die (EU)-Verordnung 2015/751 gilt für alle Unternehmen im EWR, die Cartes Bancaires verarbeiten können. Melden Sie sich an und wechseln Sie wieder zu diesem Abschnitt, um anzuzeigen, ob Sie von der Verordnung für Karten mit Co-Badge betroffen sind.

Anwendbar in:

Belgien
Bulgarien
Dänemark
Deutschland
Estland
Finnland
Frankreich
Griechenland
Irland
Island
Italien
Kroatien
Lettland
Liechtenstein
Litauen
Luxemburg
Malta
Niederlande
Norwegen
Österreich
Polen
Portugal
Rumänien
Schweden
Slowakei
Slowenien
Spanien
Tschechische Republik
Ungarn
Zypern

Aufsichtsrechtliche Bestimmungen

Die (EU)-Verordnung von 2015/751 verpflichtet Unternehmen im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) dazu, die Auswahl ihrer Kundinnen und Kunden hinsichtlich Karten mit Co-Badge (zum Beispiel Cartes Bancaires-Karten mit Visa-Co-Badge) anzuerkennen. In der Praxis bedeutet dies, dass Sie Karteninhabern und -inhaberinnen die Möglichkeit bieten müssen, eine bevorzugte Kartenmarke in Ihrem Bezahlformular in Übereinstimmung mit den folgenden Richtlinien auszuwählen:

  • Zeigen Sie die verfügbaren Kartennetzwerke in Ihrem Bezahlformular an: Alle verfügbaren Kartennetzwerke müssen während des Bezahlvorgangs eindeutig identifiziert werden. Die visuelle Qualität, Klarheit und Größe der Markenlogos muss konsistent sein, und es sollte den Karteninhabern und -inhaberinnen klar sein, wie sie ein Kartennetzwerk auswählen.
  • Halten Sie sich an das bevorzugte Kartennetzwerk des Karteninhabers: Wenn Karteninhaber/innen ihr bevorzugtes Kartennetzwerk auswählen, müssen Sie es verwenden, wenn Sie eine Zahlung bestätigen oder Karteninformationen für die zukünftige Verwendung speichern. Wenn der/die Karteninhaber/in keine Wahl trifft, können Sie Ihr Kartennetzwerk für die Transaktion auswählen.
  • Aktualisierungen des bevorzugten Kartennetzwerks gestatten: Sie müssen Karteninhaberinnen und Karteninhabern die Möglichkeit geben, ihre für zukünftige Verwendung gespeicherten Zahlungsmethoden zu aktualisieren. Bei der Aktualisierung ihres bevorzugten Kartennetzwerks müssen sie auch ihre Zahlungsdetails ändern können. Dies kann z. B. über ein Kundenportal zur Verwaltung der gespeicherten Zahlungsmethoden geschehen.

Wenn die Verordnung gilt

Cartes Bancaires-Karten mit Co-Badge sind die einzigen von Stripe unterstützten Karten, die unter diese Verordnung fallen. Daher gilt die (EU)-Verordnung 2015/751 für Unternehmen, die:

  • Befinden sich im EWR
  • Können Cartes Bancaires verarbeiten

Connect-Nutzer/innen

Bei Connect-Integrationen ist der eingetragene Händler für eine Transaktion das Unternehmen, anhand dessen wir ermitteln, ob die Co-Badged-Verordnung Anwendung findet. Je nach Connect-Integration kann dies entweder das Plattformkonto oder das verbundene Konto sein.

Unternehmen, die die oben genannten Kriterien erfüllen, müssen den Kundinnen/Kunden für alle Transaktionen, die mit Cartes Bancaires abgewickelt werden können, ein Kartennetzwerk zur Auswahl anbieten. Eine Transaktion ist für Cartes Bancaires berechtigt, wenn:

  • Das Unternehmen kann Cartes Bancaires verarbeiten
  • Die Währung ist EUR
  • Die Zahlungsmethode ist eine Cartes Bancaires-Karte mit Co-Badge

Verwenden von Sandbox-Umgebungen

Cartes Bancaires ist immer im Test-Modus aktiviert. Infolgedessen können Sie die Netzwerkauswahl in von Stripe gehosteten Nutzeroberflächen möglicherweise im Test-Modus sehen, auch wenn Sie Cartes Bancaires nicht aktivieren. So können Sie eine Vorschau darauf anzeigen, wie von Stripe gehostete Nutzeroberflächen mit Karten mit Co-Badge umgehen würden, wenn Cartes Bancaires aktiviert wäre.

Integrationsleitfäden

Von Stripe gehostete Nutzeroberflächen wie Checkout, Payment Links und Elements zeigen automatisch eine Netzwerkauswahl an, wenn Sie die obigen Anwendbarkeitskriterien erfüllen, sofern sie gemäß den folgenden Anleitungen konfiguriert wurden. Sie können zu einer von Stripe gehosteten Nutzeroberfläche migrieren, um diese Funktionen zu nutzen.

Bei anderen Integrationen tragen Sie die volle Verantwortung dafür, dass Ihre Integration den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Stripe Checkout unterstützt standardmäßig die kundenseitige Wahl der Kartenmarke. Kundinnen und Kunden, die in Checkout eine Karte mit Co-Badge eingeben, können ihre gewünschte Kundenkartenmarke auswählen:

Die Karteneingabe mit einer Karte mit Co-Badge in Stripe Checkout

Karteneingabe mit einer Karte mit Co-Badge

Identifizieren des Netzwerks, das für die Abwicklung einer Zahlung verwendet wird

Das einer erfolgreichen Zahlung zugeordnete Zahlungsobjekt enthält das Feld network, das angibt, in welchem Kartennetzwerk die Zahlung verarbeitet wurde:

{ "id": "ch_1Ff52K2eZvKYlo2CWe10i0s7", "object": "charge", ... "payment_method_details": { "card": { "brand": "visa", ... "network": "cartes_bancaires", }, "type": "card" } }

Tests

Sie können die folgenden Zusatzkarten zum Testen Ihrer Integrationen verwenden:

NummerMarkeCVCDatum
Cartes Bancaires oder VisaBeliebige 3 ZiffernJedes zukünftige Datum
Cartes Bancaires oder MastercardBeliebige 3 ZiffernJedes zukünftige Datum
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