Konforme Werbe-E-Mails
Befolgen Sie diese Best Practices, um konforme Werbe-E-Mails zu erhalten.
Mit Werbe-E-Mails wird für ein Produkt oder eine Dienstleistung geworben (z. B. Wiederherstellungs-E-Mails, Newsletter oder Werbeaktionen). Sie stellen eine Möglichkeit dar, Ihre Kundenbeziehung stärken und auszubauen. Lesen Sie sich diese Best Practices durch, um die Compliance zu gewährleisten. Beachten Sie jedoch auch die Gesetze, die die Verwendung personenbezogener Daten Ihrer Kundinnen und Kunden für Werbeinhalte einschränken – fragen Sie im Zweifelsfall Ihren Rechtsbeistand.
Aufgrund von Datenschutz- und Marketinggesetzen müssen Unternehmen Ihre Kundinnen und Kunden vor dem Versand von Werbe-E-Mails benachrichtigen oder deren Zustimmung einholen und Anfragen zur Abbestellung umgehend bearbeiten.
Vorsicht
Überprüfen Sie die Hinweise, die möglicherweise eine Aktualisierung Ihrer Unterlagen oder Verfahren erfordern.
Zustimmung der Kundinnen/Kunden
Checkout unterstützt Sie bei der Erfassung der An- und Abmeldeberechtigungen von Kundinnen/Kunden.
Die Gesetze zur Einwilligung in die Verwendung personenbezogener Daten wie E-Mails für den Versand von Werbenachrichten sind von Land zu Land unterschiedlich. Für Händler sowie Kundinnen und Kunden in den USA ist der Versand von Werbenachrichten in der Regel gesetzlich zulässig, solange Sie eine Abmeldemöglichkeit anbieten und alle eingegangenen Abmeldeanfragen berücksichtigen. In vielen anderen Ländern der Welt muss eine ausdrückliche Zustimmung erfolgen.
Wenn Sie Werbe-E-Mails aktivieren, zeigt Checkout unter dem E-Mail-Feld ein Kontrollkästchen mit der Bezeichnung „Halten Sie mich mit Neuigkeiten und personalisierten Angeboten auf dem Laufenden“ an. Es kann unklar sein, die Gesetze welches Landes für eine bestimmte Transaktion zur Anwendung kommen. Daher setzt Stripe Logik ein, die sowohl den Zuständigkeitsbereich Ihres Stripe-Kontos als auch die IP-Adresse des Kunden/der Kundin berücksichtigt, um zu bestimmen, ob das Kontrollkästchen standardmäßig aktiviert oder deaktiviert ist. Wenn unsere Logik feststellt, dass sich entweder Ihr Stripe-Konto oder der Kunde/die Kundin in einem Zuständigkeitsbereich befindet, in dem eine ausdrückliche Zustimmung erforderlich ist (oder es aus anderen Gründen ratsam ist, diese einzuholen), zeigen wir für diese Kundinnen/Kunden standardmäßig das deaktivierte Kontrollkästchen an.
Diese Funktion kann Ihnen auch dabei helfen, E-Mails bezüglich Kaufabbrüchen oder zur „Wiederherstellung“ zu senden. Es handelt sich hierbei um ermutigende E-Mails an Kundinnen und Kunden, die beinahe einen Kauf getätigt hätten. Im Fall von so genannten Wiederherstellungs-E-Mails erhalten Sie nur die E-Mail-Adressen von potenziellen Kundinnen/Kunden, die ihre E-Mail-Adresse in Ihr Bezahlformular eingegeben und dem Erhalt von Werbe-E-Mails zugestimmt haben (d. h. die E-Mail-Adresse wurde validiert, und das Kontrollkästchen ist aktiviert, wenn die Checkout-Sitzung abläuft). Wir empfehlen Ihnen, diese E-Mails nur zum Senden von Wiederherstellungs-E-Mails zu verwenden und die Ausrichtung breiter angelegter Marketingkampagnen auf Kundinnen/Kunden zu beschränken, die einen Kauf erfolgreich abgeschlossen und ihre Zustimmung erteilt haben.
In jedem Fall gilt: Wenn Kundinnen und Kunden Ihnen mitteilen, dass sie keine Werbeinhalte erhalten möchten, oder wenn Sie einen anderen Grund haben, anzunehmen, dass sie nicht möchten, dass ihre personenbezogenen Daten für den Versand von Werbe-E-Mails verwendet werden, senden Sie die E-Mails trotz der von Checkout erteilten Berechtigung nicht.
Abbestellungsanfragen von Kundinnen/Kunden
Vorsicht
Stellen Sie sicher, dass Kundinnen und Kunden die Möglichkeit haben, sich abzumelden, und dass entsprechende Anfragen umgehend bearbeitet werden.
Alle Werbe-Emails müssen Informationen über den/die Absender/in und eine Möglichkeit zur Abbestellung enthalten, und Sie müssen Anfragen zur Abbestellung umgehend bearbeiten. Kundinnen/Kunden, die sich abgemeldet haben, sollten keine Werbe-E-Mails mehr erhalten, es sei denn, sie erklären sich nachträglich damit einverstanden. Um sicherzustellen, dass Sie die Anforderungen in Ihrem Zuständigkeitsbereich erfüllen, sollten Sie Ihren Kundinnen und Kunden die Möglichkeit geben, ihre Zustimmung zu widerrufen oder sich direkt auf Ihrer Website oder über einen einfach zugänglichen Kundenservice von künftigen Marketinginhalten abzumelden. Das Verfahren, mit dem sich die Zustimmung widerrufen lässt, sollte so unkompliziert sein wie die Erteilung der Einwilligung.
Wenn sich eine Kundin/ein Kunde mit der Bitte an Stripe wendet, ihre/seine personenbezogenen Daten zu löschen oder sie nicht mehr für Werbezwecke zu verwenden, wird Stripe dieser Anfrage nicht nachkommen. Stripe agiert als Dienstleister/Abwickler für Sie und behandelt diese Abbestellungsanfragen wie andere „Anträge betroffener Personen“, die Stripe in Bezug auf Ihre Kundinnen/Kunden erhält. Stripe leitet die Kundin/den Kunden an Sie zurück, damit Sie ihre/seine Anfragen beantworten und bearbeiten können.
Aktualisierung der Datenschutzerklärung
Vorsicht
Aktualisieren Sie Ihre Datenschutzerklärung, um die Datenerfassung und Nutzung für Werbe-E-Mails offenzulegen.
Wie in unseren Nutzungsbedingungen dargelegt, müssen Sie die Erfassung und Verwendung der Daten Ihrer Kundinnen und Kunden für den Versand von Werbe-E-Mails in Ihrer Datenschutzrichtlinie oder anderen Datenschutzhinweisen offenlegen. Aufgrund der eingeschränkten Nutzungsrechte, die Sie über dieses Kontrollkästchen erhalten, dürfen Sie die über diese Funktion bereitgestellten Informationen nicht für andere Zwecke als den Versand von Nachrichten und Werbe-E-Mails verwenden, es sei denn, Sie erhalten diese Rechte ausdrücklich außerhalb dieser Funktion in Checkout.
In der Datenschutzrichtlinie von Checkout, die mit jeder Checkout-Sitzung verknüpft ist, wird darauf hingewiesen, dass Stripe Informationen ausschließlich als Dienstleister für den Händler erfasst und nicht als unabhängiger Controller von Kundendaten fungiert. Wir empfehlen Ihnen, auch Ihre Datenschutzrichtlinie zu überprüfen, bevor Sie diese Funktion nutzen. In Ihrer Datenschutzrichtlinie sollten Sie Ihre Kundinnen und Kunden über alle Arten der Datenerfassung, -speicherung, -verwendung und -weitergabe aufklären. Dazu zählen auch die Daten, die Sie über Checkout von potenziellen Kundinnen und Kunden erfassen, die Ihre Website besuchen, aber keine Transaktion abschließen. Es ist ratsam, sie auch darüber zu informieren, dass Sie ihnen Werbe-E-Mails senden können, wenn sie sich beim Bezahlvorgang für oder gegen den Kauf entscheiden. Weitere Informationen finden Sie im Stripe Privacy Center.