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StartseiteUmsatzUse Stripe TaxSupported countries

Steuern in der Europäischen Union

Wir zeigen Ihnen, wie Sie mit Stripe Tax Steuern in der Europäischen Union berechnen, erheben und melden.

Wenn Sie Waren und Dienstleistungen an Kundinnen und Kunden in der Europäischen Union (EU) verkaufen, müssen Sie möglicherweise Umsatzsteuer (USt.) einziehen. Das ist auch dann der Fall, wenn Ihr Unternehmen nicht in der EU ansässig ist. Obwohl sich die Umsatzsteuergesetze in der gesamten EU im Allgemeinen ähneln, können sich die Steuersätze und -regeln von Land zu Land unterscheiden.

Länder in der EU

Stripe kann Steuern in allen Ländern der Europäischen Union berechnen. Informationen zu länderspezifischen Registrierungsressourcen und speziellen Steuerregeln finden Sie unter Steuern in einem Land der Europäischen Union einziehen.

Wann und wie muss ich mich registrieren?

Je nach Land, in dem Ihr Unternehmen ansässig ist, gelten unterschiedliche Regeln, wann und wie Sie sich für die Umsatzsteuer registrieren lassen müssen. Nachdem Sie sich für ein Land registriert haben, fügen Sie Ihre Registrierung im Dashboard unter Registrierungen zu Stripe hinzu, um mit der Steuererhebung für Ihre Transaktionen an diesem Standort zu beginnen. In unserem Leitfaden erfahren Sie mehr über die verschiedenen Registrierungsprogramme.

Unter Schwellenwerte erhalten Sie Informationen zu Ihren potenziellen steuerlichen Registrierungspflichten in jedem Land der Europäischen Union. Stripe benachrichtigt Sie außerdem per E-Mail und über das Dashboard, wenn Sie sich steuerlich registrieren müssen. Hier erfahren Sie mehr dazu, wie die Überwachung funktioniert.

Unternehmen mit Sitz in der EU

Registrierung im Inland

Die inländische Registrierung ist die standardmäßige USt. für Unternehmen, die Waren und Dienstleistungen innerhalb eines EU-Landes verkaufen. Jedes Unternehmen kann sich unabhängig von seinem physischen Standort registrieren.

In einigen EU-Ländern müssen sich Unternehmen erst für die Umsatzsteuer registrieren, wenn ihr Umsatz einen bestimmten Betrag (Steuerregistrierungsschwelle) überschreitet. Diese Länder verwenden Schwellenwerte für die Steuererhebung. Unternehmen unterhalb der Schwelle können Sonderregelungen beantragen, die sie von der Verpflichtung zum Erheben von Umsatzsteuer befreien. In anderen EU-Ländern müssen sich jedoch alle Unternehmen registrieren, unabhängig vom Umsatzvolumen. Detaillierte Informationen erhalten Sie auf den Websites der Steuerbehörden der einzelnen Länder.

Sie können Ihre Inlandsregistrierungen im Dashboard unter Registrierungen zu Stripe hinzufügen und mit der Steuererhebung beginnen. Stripe überwacht Ihre Registrierungspflichten in anderen EU-Ländern als dem Land, in dem Ihr Unternehmen ansässig ist.

Wenn Sie digitale Dienstleistungen oder importierte Waren von geringem Wert ausschließlich über Online-Marktplätze verkaufen und der Marktplatzbetreiber für die Erhebung von Steuern auf diese Verkäufe verantwortlich ist, müssen Sie sich in den Ländern, in denen sich Ihre Kundinnen/Kunden befinden, nicht für die USt. registrieren.

Kleine Handelsunternehmen

Wenn Sie an Einzelpersonen in anderen EU-Ländern verkaufen, müssen Sie sich möglicherweise auch dort für die Umsatzsteuer registrieren. Eine Registrierung ist jedoch nicht erforderlich, wenn alle folgenden Punkte zutreffen:

  • Ihr Gesamtumsatz in der EU liegt in einem Kalenderjahr unter 10.000 EUR.
  • Sie verkaufen digitale Produkte oder physische Waren.
  • Ihre Verkäufe erfolgen an Einzelpersonen (keine Unternehmen) in einem anderen EU-Land.

In diesem Fall gilt der USt.-Satz des Herkunftslandes Ihres Unternehmens, eine Regel, die Stripe als „Option für kleine Handelsunternehmen“ bezeichnet.

Wenn Sie die Option für die inländische Registrierung auswählen, werden Sie gefragt, ob Ihr Unternehmen als kleines Handelsunternehmen gilt (unter den oben genannten Bedingungen). Diese Option ist nur für das Land verfügbar, das Sie als Hauptsitz festlegen.

Wenn Sie Ja auswählen, verfolgt Stripe Ihren gesamten EU-Umsatz anhand des Schwellenwerts von 10.000 EUR, anstatt Schwellenwerte einzelner Länder zu überwachen, und benachrichtigt Sie, wenn Sie ihn überschreiten.

Nachdem Sie den Schwellenwert überschritten haben, müssen Sie die USt. in den Ländern Ihrer Kundschaft erheben. Sie können einen der folgenden Schritte ausführen:

  • Registrieren Sie sich in jedem EU-Land, in dem Sie Kundinnen/Kunden haben, für die Umsatzsteuer.
  • Registrieren Sie sich für das EU-One-Stop-Shop(OSS)-Schema in Ihrem Heimatland.

Führen Sie die folgenden Schritte aus, damit diese Änderung in Stripe widergespiegelt wird:

  1. Beenden Sie Ihre Registrierung als kleines Handelsunternehmen in Stripe im Abschnitt Registrierungen.
  1. Fügen Sie eine neue Inlandsregistrierung für den Standort Ihres Unternehmens hinzu und wählen Sie Nein aus, wenn Sie gefragt werden, ob Sie ein kleines Handelsunternehmen sind.
  2. Fügen Sie weitere neue inländische oder One-Stop-Shop-Registrierungen hinzu, um Steuern an diesen Standorten zu erheben.

EU-One-Stop-Shop (OSS)

Wenn Sie Waren oder Dienstleistungen an Einzelpersonen (und nicht an Unternehmen) verkaufen, können Sie sich in dem EU-Land, in dem Ihr Unternehmen seinen Sitz hat, für das EU-Programm One-Stop-Shop (OSS) registrieren lassen. Sie müssen sich nicht bei jedem EU-Land registrieren lassen, in das Sie Waren oder Dienstleistungen verkaufen. Stattdessen können Sie sich über die Umsatzsteuer-Website Ihres Heimatlandes für OSS registrieren und eine Steuererklärung für Ihre Verkäufe in der gesamten EU abgeben. Sie führen die gesamte Umsatzsteuer an Ihre lokale Steuerbehörde ab, die sie an die Länder verteilt, in denen sich Ihre Kundinnen/Kunden befinden.

Erfahren Sie mehr über den One-Stop-Shop. Wählen Sie im Dropdown-Menü das Land aus, in dem Ihr Unternehmen ansässig ist, wenn Sie Hilfe bei der Suche nach den richtigen Links benötigen.

Import-One-Stop-Shop (IOSS)

Wenn Sie physische Waren an Einzelpersonen in der EU verkaufen und die Waren in Paketen (Sendungen) im Wert von 150 EUR oder darunter importiert werden, können Sie sich in dem EU-Land, in dem Sie Ihren Sitz haben, für Import-One-Stop-Shop registrieren. Das bedeutet, dass Sie von Ihren Kundinnen und Kunden beim Kauf Umsatzsteuer erheben und bei Ankunft der Waren an der jeweiligen EU-Grenze keine Umsatzsteuer zahlbar ist. Nach Ihrer Registrierung können Sie Umsatzsteuer auf Ihre Verkäufe dieser Waren an Kundinnen und Kunden in der gesamten EU erheben, ohne sich in jedem einzelnen Land registrieren zu müssen. Außerdem müssen Sie für die Verkäufe dieser Waren nur eine einzige Steuererklärung in dem Land abgeben, in dem sich Ihr Sitz befindet. Stripe geht davon aus, dass gemeinsam gekaufte Waren auch gemeinsam versendet werden. Wenn eine Transaktion einen Wert von mehr als 150 EUR hat, gilt IOSS nicht. Das bedeutet, dass der Zoll von Ihren Kundinnen und Kunden Steuern und Zollgebühren erhebt, wenn die Waren an der Grenze in der EU eintreffen.

Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU

Wenn Ihr Unternehmen seinen Sitz außerhalb der EU hat, müssen Sie sich möglicherweise registrieren lassen, um die Umsatzsteuer ab Ihrem ersten Verkauf in einem EU-Land zu erheben. Für Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU gibt es verschiedene Möglichkeiten der Umsatzsteuerregistrierung.

Registrierung im Inland

Sie können sich in jedem EU-Land, in dem Ihre Kundinnen und Kunden ansässig sind, registrieren, um Umsatzsteuer einzuziehen. Je nach Land, in dem Sie und Ihre Kundin oder Ihr Kunde niedergelassen sind, müssen Sie möglicherweise eine/n Steuervertreter/in benennen. Wenn Sie digitale Dienstleistungen oder Waren ausschließlich über Online-Marktplätze verkaufen und der Marktplatzbetreiber für die Erhebung von Steuern auf diese Verkäufe verantwortlich ist, müssen Sie sich nicht für die Umsatzsteuer registrieren. Um die Registrierungsressourcen des EU-Landes anzuzeigen, gehen Sie zu Steuern in einem Land der Europäischen Union einziehen.

Nicht-EU-One-Stop-Shop (OSS)

Dieses Programm richtet sich an Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU, die Dienstleistungen an Einzelpersonen in der EU verkaufen. Sie können wählen, in welchem EU-Land Sie sich registrieren lassen. Sobald Sie registriert sind, können Sie die Umsatzsteuer auf Ihre Verkäufe an Kundinnen/Kunden in der gesamten EU erheben, ohne sich in jedem Land registrieren lassen zu müssen. Außerdem müssen Sie nur eine einzige Steuererklärung für alle Ihre EU-Verkäufe an das Land abgeben, in dem Sie registriert sind. Sie müssen keinen Steuervertreter bestellen, um die OSS-Regelung für Nicht-EU-Unternehmen zu nutzen.

Import-One-Stop-Shop (IOSS)

Wenn Sie physische Waren an Einzelpersonen in der EU verkaufen und die Waren in Paketen (Sendungen) im Wert von oder unter 150 EUR importiert werden, können Sie sich im EU-Land Ihrer Wahl für Import-One-Stop-Shop registrieren. Das bedeutet, dass Sie von Ihren Kundinnen und Kunden beim Kauf Umsatzsteuer erheben und bei Ankunft der Waren an der jeweiligen EU-Grenze keine Umsatzsteuer zahlbar ist. Nach Ihrer Registrierung können Sie Umsatzsteuer auf Ihre Verkäufe dieser Waren an Kundinnen und Kunden in der gesamten EU erheben, ohne sich in jedem einzelnen Land registrieren zu müssen. Außerdem müssen Sie für die Verkäufe dieser Waren nur eine einzige Steuererklärung in dem Land abgeben, in dem Sie registriert sind. Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU müssen normalerweise eine/n lokale/n Vermittler/in benennen, um sich für IOSS zu registrieren. Stripe geht davon aus, dass gemeinsam gekaufte Waren auch gemeinsam versendet werden. Wenn eine Transaktion einen Wert von mehr als 150 EUR hat, gilt IOSS nicht. Das bedeutet, dass der Zoll von Ihren Kundinnen und Kunden Steuern und Zollgebühren erhebt, wenn die Waren an der Grenze in der EU eintreffen.

EU-One-Stop-Shop (OSS)

Außerhalb der EU ansässige Unternehmen können dieses System nutzen, wenn sie physische Waren verkaufen, die sich in einem EU-Land befinden und an Einzelpersonen in anderen EU-Ländern versandt werden.

Steuerberechnung

Stripe berechnet die USt. für eine Transaktion anhand der folgenden Angaben:

  • Der Standort Ihres Unternehmens
  • Der Standort, an dem die Aktivität durchgeführt wird
  • Die Steuerregistrierungen, die Sie Stripe hinzugefügt haben.
  • Der Standort der Kundin/des Kunden
  • Die Art des verkauften Produkts (basierend auf dem Produktsteuercode, den Sie Ihrem Produkt zugewiesen haben).
  • Der Status des Kunden/der Kundin (unabhängig davon, ob es sich um ein umsatzsteuerlich registriertes Unternehmen handelt oder nicht).

Verkauf von Dienstleistungen

Wenn sich Ihr Unternehmen im selben Land wie Ihre Kundin/Ihr Kunde befindet, berechnet Stripe die Umsatzsteuer anhand der Steuersätze dieses Landes. Wenn Sie und Ihre Kundin/Ihr Kunde sich in verschiedenen Ländern befinden (grenzüberschreitender Verkauf), gelten kompliziertere Regeln. Diese Regeln bestimmen, wo die Dienstleistungen als erbracht gelten und welches Land berechtigt ist, die Steuer zu erheben. Hier ist eine Zusammenfassung, wie Stripe die Steuer auf den Verkauf von Dienstleistungen anwendet:

  • Digitale Waren oder elektronisch erbrachte Dienstleistungen: In der Regel im Land der Kundin/des Kunden steuerpflichtig. Bei grenzüberschreitenden Verkäufen digitaler Dienstleistungen innerhalb der EU priorisiert Stripe Tax bei der Berechnung der Steuer eine einzige Adresse als Kundenstandort, anstatt zwei nicht widersprüchliche Beweise miteinander zu vergleichen. Wir speichern jedoch alle Standortnachweise, die bei der Transaktion auf dem Kundenobjekt verwendet werden, und bewahren diese auf. Wenn Sie angegeben haben, dass Ihr Unternehmen ein kleines Handelsunternehmen ist, gilt die Umsatzsteuer des Landes, in dem Ihr Unternehmen seinen Sitz hat.

  • Dienstleistungen im Zusammenhang mit Immobilien: Steuerpflichtig in dem Land, in dem sich die Immobilie befindet. Stripe Tax geht davon aus, dass sie sich im Land des Kunden/der Kundin befindet.

  • Dienstleistungen im Zusammenhang mit Arbeiten an beweglichen Gegenständen: Steuerpflichtig im Land des Kunden/der Kundin, da Stripe davon ausgeht, dass die Arbeiten im Land des Kunden/der Kundin durchgeführt werden.

  • Dienstleistungen, die aus der Ferne erbracht werden können: Steuerpflichtig im Land des Kunden/der Kundin, wenn sie an Einzelpersonen außerhalb der Europäischen Union oder andere Unternehmen erbracht werden. Wenn sie an Einzelpersonen in anderen EU-Ländern erbracht werden, sind sie im Land des Verkäufers/der Verkäuferin steuerpflichtig.

  • Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Eintritt zu Veranstaltungen und anderen Orten: Steuerpflichtig in dem Land, in dem sich der Veranstaltungsort befindet oder die Veranstaltung stattfindet.

  • Andere Dienstleistungen: Steuerpflichtig in dem Land, in dem Ihr Unternehmen ansässig ist, wenn sie Privatpersonen erbracht werden. Steuerpflichtig im Kundenland, wenn sie anderen Unternehmen erbracht werden. Diese Regeln gelten, wenn Sie den Produktsteuercode txcd_20030000 Allgemein – Dienstleistungen auswählen.

Umkehrung der Steuerschuld

Wenn Sie Dienstleistungen an ein Unternehmen verkaufen, das umsatzsteuerlich in einem anderen EU-Land registriert ist, liegt die Verantwortung für die Berechnung und Abführung der Umsatzsteuer auf Kundenseite. Transaktionen dieser Art fallen unter das Reverse Charge-Verfahren, bei welchem eine Umkehrung der Steuerschuld greift. Ihr Unternehmen muss dann auf der Rechnung einen Hinweis zur Steuerschuld machen, anstatt den Steuerbetrag auszuweisen.

Wenn Ihre Kundinnen oder Kunden für eine Umkehrung der Steuerschuld infrage kommen und ihre europäische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) bei Stripe angeben, behandeln wir ihre Transaktionen als Umkehrung der Steuerschuld und berechnen keine Steuern dafür. Wenn Ihre Kundinnen oder Kunden eine inländische Steueridentifikationsnummer angeben, gilt die Umkehrung der Steuerschuld nicht. Die Transaktion wird wie ein B2C-Verkauf (Business-to-Consumer) behandelt und die Umsatzsteuerregeln für B2C-Transaktionen werden befolgt. Informationen darüber, welche Steueridentifikationsnummern Stripe validiert, finden Sie unter Steueridentifikationsnummern der Kundschaft. Sie können die Umkehrung der Steuerschuld für eine Kundin oder einen Kunden als Überschreibung im Dashboard oder über die API durchsetzen, auch wenn Sie keine Steueridentifikationsnummer erfasst haben. Bei dieser Festlegung gilt die Umkehrung der Steuerschuld unabhängig vom Zuständigkeitsbereich oder anderen Bedingungen.

Stripe unterstützt die folgenden Arten von Umkehrungen der Steuerschuld nicht:

  • Umkehrung der Steuerschuld im Inland: In einigen EU-Ländern kann für den Verkauf bestimmter Waren und Dienstleistungen an Unternehmen in dem Land eine Umkehrung der Steuerschuld erfolgen. Stripe unterstützt die Umkehrung der Steuerschuld nur für grenzüberschreitende Verkäufe, nicht jedoch für Verkäufe innerhalb desselben Landes.

  • Konditionen für grenzüberschreitende Zahlungen: In einigen EU-Ländern gelten bestimmte Bedingungen dafür, welche Arten von Dienstleistungen für die Umkehrung der Steuerschuld infrage kommen. So kann ein Land beispielsweise verlangen, dass Sie in eben diesem Land steuerlich registriert sind. Stripe geht davon aus, dass auf alle Dienstleistungen, die an Kundinnen/Kunden mit einer Gewerbesteuer-ID (Business Tax ID) verkauft werden, die Umkehrung der Steuerschuld angewendet werden kann.

Verkauf physischer Waren

Wenn sich Ihr Unternehmen im selben Land wie Ihr Kunde/Ihre Kundin befindet und die Waren innerhalb dieses Landes versendet werden, berechnet Stripe die Steuern anhand der Steuersätze dieses Landes.

Wenn die Ware an eine Kundin/einen Kunden in einem anderen EU-Land als dem, in dem sich Ihr Unternehmen befindet, versendet wird, berechnet Stripe die Steuer basierend auf dem Kundentyp. Je nachdem, ob es sich um eine Einzelperson oder um ein USt.-pflichtiges Unternehmen handelt, gelten unterschiedliche Regeln.

  • Verkäufe an eine Einzelperson: Bei Verkäufen an eine Einzelperson und für die Lieferung (den Transport) durch Ihr Unternehmen gelten die Steuervorschriften des Landes. Die Waren werden dann nach den Vorschriften des Landes besteuert, in dem Ihre Kundin/Ihr Kunde ansässig ist. Die Ausnahme gilt, wenn Sie ein Unternehmen mit Sitz in der EU sind und bei Stripe angegeben haben, dass Ihr Unternehmen ein kleines Handelsunternehmen ist. Stattdessen gilt dann die Steuer des Landes, in dem Ihr Unternehmen ansässig ist.

  • Verkäufe an ein für Umsatzsteuer registriertes Unternehmen: Die Verkäufe sind in dem Land steuerpflichtig, in dem Ihr Unternehmen ansässig ist. Stripe wendet den Nullsatz an, wenn Kundinnen und Kunden ihre Umsatzsteueridentifikationsnummer angeben. Wenn Sie Waren oder Dienstleistungen an ein Unternehmen in einem anderen EU-Land verkaufen und Ihre Kundin oder Ihr Kunde keine gültige Umsatzsteuernummer angibt, verarbeitet Stripe diese Verkäufe auf die gleiche Weise wie einen Verkauf an eine Einzelperson.

Grenzüberschreitender Verkauf von Waren von außerhalb der EU in ein EU-Land

Wenn Waren aus dem Ausland in die EU versendet werden, behandelt Stripe den Verkauf als Export und wendet den Nullsatz an. Das gilt nicht, wenn Sie sich in den Steuerregistrierungseinstellungen für die Berechnung von Steuern auf grenzüberschreitende Warenverkäufe in die EU entscheiden. In der Regel müssen Unternehmen Steuern auf diese Verkäufe einziehen, wenn sie für Zollzwecke als Importeur fungieren. Wenn Waren im Namen von Kundinnen und Kunden importiert werden, gilt der Verkauf als außerhalb der EU erfolgt und es wird keine EU-Umsatzsteuer fällig.

Mit einer IOSS-Registrierung berechnet Stripe die Steuer auf importierte Waren von geringem Wert, die in Paketen im Wert von bis zu 150 EUR in die EU versandt werden, unabhängig davon, wie Sie sich bei der Berechnung der Steuer auf grenzüberschreitende Warenverkäufe in die EU entschieden haben.

Der grenzüberschreitende Verkauf von Waren in die EU kann auch Einfuhrsteuern und Zöllen in der EU unterliegen, die Stripe nicht berechnet.

Marktplatz-Steuerschuld

Die EU verwendet den Begriff „als Verkäufer geltende Unternehmen“, um Marktplatzbetreiber zu bezeichnen, die möglicherweise Steuererhebungspflichten haben. Um sich als Verkäufer zu qualifizieren, muss das Unternehmen Bedingungen für den Verkauf festlegen, Kundenzahlungen bearbeiten oder ermöglichen oder die Bestellung oder Lieferung des Produkts abwickeln. Ein Unternehmen gilt nicht als Verkäufer, wenn es nur Zahlungen verarbeitet, Waren auflistet oder bewirbt oder Kundinnen/Kunden ohne weitere Beteiligung am Verkauf auf andere Websites oder Apps weiterleitet.

Die Steuereinzugspflicht für Marktplatzbetreiber gilt in der Regel für:

  • Verkauf von digitalen Dienstleistungen.
  • Verkauf von Waren durch Nicht-EU-Verkäufer/innen an EU-Bürger/innen, wenn sich die Waren an der Verkaufsstelle in der EU befinden.
  • Verkauf von Waren an EU-Bürger/innen, wenn die Waren in Verpackungen im Wert von 150 EUR oder weniger in die EU eingeführt werden.

Marktplatzbetreiber, die andere Arten von Verkäufen ermöglichen, müssen möglicherweise USt. auf diese Verkäufe auf der Grundlage anderer Indikatoren und vertraglicher Vereinbarungen erheben.

Ein Marktplatzbetreiber, der die USt. auf einen Verkauf erhebt, wird so behandelt, als würde er das Produkt vom Händler kaufen und an den Kunden/die Kundin verkaufen. Dies gilt nur für USt. und ändert nichts an der kommerziellen Position, in der das Eigentum an dem Produkt vom Verkäufer/von der Verkäuferin auf den Käufer/die Käuferin übergeht.

Ihre Steuern melden und einreichen

Stripe stellt Berichte über Ihre abgeschlossenen Steuertransaktionen in der EU bereit. Auf diese Berichte können Sie unter Registrierungen zugreifen. Hier erfahren Sie mehr zu den verschiedenen Arten von Berichten.

Die Art und Weise, wie Sie Steuererklärungen einreichen und Ihre Steuern zahlen (abführen), hängt davon ab, welche Arten von Registrierungen Sie haben.

  • Registrierung im Inland: Sie müssen Ihre Steuererklärung in jedem Land abgeben, in dem Sie registriert sind. Einige EU-Länder verlangen möglicherweise, dass Sie dafür einen lokalen Steuervertreter ernennen, wenn Sie nicht in der EU ansässig sind.

  • One-Stop-Shop: Sie reichen Ihre Steuererklärungen für alle Ihre qualifizierten Verkäufe in der EU in dem Land ein, in dem Sie eine One-Stop-Shop-Registrierung durchgeführt haben. Wenn Sie verschiedene OSS-Programme nutzen, müssen Sie für jedes Programm eine separate Erklärung abgeben. Hier erfahren Sie mehr über One-Stop-Shop.

Um die Registrierungsressourcen Ihres Landes anzuzeigen, gehen Sie zu Steuern in einem Land der Europäischen Union einziehen.

Stripe Tax arbeitet mit Partnern für die Steuererklärung zusammen – Taxually, Marosa und Hands-off Sales Tax (HOST). Diese unterstützen Sie bei der Automatisierung Ihrer Steuererklärung. Diese Partner synchronisieren Ihre Steuertransaktionsdaten automatisch in Echtzeit, sodass keine manuelle Dateneingabe oder Dateiübertragung erforderlich ist. Erfahren Sie mehr über Steuererklärungen.

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