Nutzung mit Warnungen überwachenÖffentliche Vorschau
Richten Sie Benachrichtigungen ein, die gesendet wird, wenn eine Kundin/ein Kunde einen nutzungsbasierten Schwellenwert überschreitet.
Verwenden Sie Benachrichtigungen, um informiert zu werden, wenn Kundinnen/Kunden Nutzungsschwellen für Verbrauchszähler überschreiten, oder um eine Rechnung auszulösen, wenn Kundinnen/Kunden ein bestimmtes Abrechnungslimit erreichen. Sie können Benachrichtigungen erstellen, die für bestimmte Kundinnen und Kunden oder für alle Kundinnen/Kunden gelten.
Erstellen Sie Nutzungswarnungen in Ihren Geschäftsworkflows, z. B. die folgenden:
- E-Mail an Nutzer/innen: Erlauben Sie Kundinnen/Kunden, ihre Nutzungslimits festzulegen und ihnen eine E-Mail zu senden, wenn sie ihr Limit erreicht haben.
- Bereitstellung des Zugriffs aufheben: Gewähren Sie Kundinnen und Kunden eine Anzahl kostenloser Nutzungseinheiten für Ihren Dienst und entfernen Sie den Zugriff, wenn sie das Limit überschreiten.
- Benachrichtigen Sie das Vertriebsteam über ein Upsell-Angebot: Benachrichtigen Sie Ihr Vertriebsteam über eine Geschäftsmöglichkeit, wenn ein/e Self-Service-Nutzer/in eine Nutzungsschwelle überschreitet.
Bevor Sie beginnen
Beachten Sie die folgenden Einschränkungen für Nutzungswarnungen:
- Wir übernehmen nur Nutzungsdaten, die nach dem Erstellen der Warnung gemeldet wurden, um zu bestimmen, wann sie gesendet werden soll.
- Sie können maximal 25 Warnungen für jede Kombination aus einem bestimmten Zähler und einem bestimmten Kunden/einer bestimmten Kundin erstellen. Sie können jedoch für jede/n Ihrer Kunden/Ihrer Kundinnen eine Warnung für einen bestimmten Zähler erstellen.
- Warnungen funktionieren derzeit nicht mit Test-Uhren.
Beachten Sie die folgenden Einschränkungen für Abrechnungslimits:
- Schwellenwerte gelten nicht für Testabonnements.
- Abrechnungslimits werden in den 24 Stunden vor Ablauf eines Abonnements nicht ausgewertet. Damit soll vermieden werden, dass Kundinnen/Kunden mehrere Rechnungen am selben Tag erhalten.
- Die monetären Schwellenwerte müssen größer sein als die Summe der Pauschalpreise für nutzungsbasierte Abonnementposten.
- Bei der Feststellung, ob ein monetärer Schwellenwert erreicht ist, wird der Wert ohne Steuern, aber mit Rabatten und Gutschriften verwendet.
- Bei Abonnements ist nur ein monetärer Schwellenwert zulässig.
- Bei Abonnement-Artikeln ist nur ein nutzungsbasierter Schwellenwert zulässig.
- Die in Rechnung gestellten Beträge oder die in Rechnung gestellte Nutzung können/kann geringfügig über den angegebenen Schwellenwerten liegen, da Rechnungen nicht genau dann ausgestellt werden, wenn ein bestimmter Schwellenwert erreicht wird.
- Gestaffelte Preise pro Paket werden derzeit nicht unterstützt.