Steuern in einem europäischen Land einziehen
Erfahren Sie, wie Sie Steuern in einem europäischen Land (außerhalb der EU) einziehen.
In Europa (außerhalb der Europäischen Union) unterstützt Stripe die Berechnung von Steuern für Unternehmen, die Verkäufe in verschiedene Länder tätigen. Die Anforderungen bezüglich der Steuerregistrierung und welche Arten von Transaktionen einbezogen werden, variieren von Land zu Land.
Für jedes aufgeführte Land finden Sie Informationen zu folgenden Punkten:
Die Arten von Steuern, bei deren Einzug Ihnen Stripe helfen kann.
Der Registrierungsschwellenwert, der bestimmt, wann Sie sich für den Einzug von Steuern registrieren müssen.
Welche Arten von Produkten oder Verkäufen der Steuer unterliegen.
Die Arten der abgedeckten Transaktionen.
Ressourcen zur Registrierung bei lokalen Steuerbehörden.
Stripe kann Steuer einziehen, wenn Ihr Unternehmen in Norwegen, der Schweiz und Liechtenstein sowie dem Vereinigten Königreich niedergelassen ist. Um in anderen aufgeführten europäischen Ländern Steuer über Stripe einzuziehen, muss es sich bei Ihrem Unternehmen um einen Fernverkäufer ohne physische Präsenz (wie ein Geschäft oder Lager) handeln.
Status
Keine Transaktionen
Steuertyp
Umsatzsteuer
Art des Produkts
Digitale Produkte
Schwellenwert
1 Transaktion
Enthaltene Transaktionen
Business-to-Consumer/B2C-Verkäufe von digitalen Waren oder elektronisch erbrachten Dienstleistungen (digitalen Produkten) ab Ihrem ersten Verkauf in Albanien
Ressourcen für die Registrierung
Schwellenwert und Registrierung für Albanien
Fernverkäufer/innen, die Einzelpersonen in Albanien elektronisch erbrachte Dienstleistungen (digitale Produkte) anbieten, müssen sich ab ihrem ersten Verkauf dort steuerlich registrieren. Verkäufe an Unternehmen in Albanien lösen keine Steuerregistrierungspflichten aus, da nicht ansässige Unternehmen keine Steuern auf diese Verkäufe erheben müssen. Sie müssen Fernverkäufer/in ohne physische Präsenz in Albanien sein, um diese Steuern mit Stripe einzuziehen.
Unterstützte Berechnungen für Albanien
In Albanien unterstützt Stripe nur den Einzug der Umsatzsteuer für digitale Dienstleistungen. Bei Stripe werden sie als „digitale Produkte“ bezeichnet. Sie müssen Fernverkäufer/in sein und dürfen keine physische Präsenz in dem Land haben, um diese Steuer mit Stripe einzuziehen.
Wir unterstützen in Albanien nur Berechnungen für digitale Produkte (nicht physische Artikel oder Dienstleistungen, die elektronisch geliefert, bereitgestellt oder erbracht werden). Stripe berechnet keine Steuern für Produkte, die keinen Steuercode für digitale Produkte verwenden. Sehen Sie die Liste der unterstützten Steuercodes für digitale Produkte ein. Um Steuern in Albanien zu berechnen, müssen Sie jedem Ihrer Produkte einen Steuercode zuweisen.