Steuern in einem europäischen Land einziehen
Erfahren Sie, wie Sie Steuern in einem europäischen Land (außerhalb der EU) einziehen.
In Europa (außerhalb der Europäischen Union) unterstützt Stripe die Berechnung von Steuern für Unternehmen, die Verkäufe in verschiedene Länder tätigen. Die Anforderungen bezüglich der Steuerregistrierung und welche Arten von Transaktionen einbezogen werden, variieren von Land zu Land.
Für jedes aufgeführte Land finden Sie Informationen zu folgenden Punkten:
Die Arten von Steuern, bei deren Einzug Ihnen Stripe helfen kann.
Der Registrierungsschwellenwert, der bestimmt, wann Sie sich für den Einzug von Steuern registrieren müssen.
Welche Arten von Produkten oder Verkäufen der Steuer unterliegen.
Die Arten der abgedeckten Transaktionen.
Ressourcen zur Registrierung bei lokalen Steuerbehörden.
Stripe kann Steuer einziehen, wenn Ihr Unternehmen in Norwegen, der Schweiz und Liechtenstein sowie dem Vereinigten Königreich niedergelassen ist. Um in anderen aufgeführten europäischen Ländern Steuer über Stripe einzuziehen, muss es sich bei Ihrem Unternehmen um einen Fernverkäufer ohne physische Präsenz (wie ein Geschäft oder Lager) handeln.
Status
Keine Transaktionen
Steuertyp
Umsatzsteuer
Art des Produkts
Digitale Produkte
Schwellenwert
50.000 NOK
Enthaltene Transaktionen
Alle steuerpflichtigen Transaktionen, für die die Umkehrung der Steuerschuld (Reverse Charge) nicht gilt
Zeitraum
12 Monate
Ressourcen für die Registrierung
Schwellenwert und Registrierung für Norwegen
Wenn Sie außerhalb Norwegens ansässig sind, müssen Sie sich in Norwegen registrieren, sobald Ihre steuerpflichtigen Verkäufe in Norwegen während eines Zeitraums von 12 Monaten 50.000 NOK erreicht haben und keine Umkehr der Steuerschuld (Reverse Charge) gilt. Unternehmen im Europäischen Wirtschaftsraum können sich direkt bei der norwegischen Steuerbehörde registrieren. Unternehmen außerhalb des EWR müssen eine norwegische Umsatzsteuervertretung benennen, sofern sie nicht das vereinfachte Registrierungsverfahren (VOEC) für den B2C-Verkauf von digitalen Dienstleistungen und Waren mit geringem Wert (<3.000 NOK) nutzen.
Wenn Sie beispielsweise in den USA ansässig sind, digitale Dienstleistungen an norwegische Verbraucher/innen verkaufen und den Schwellenwert innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten (vom Februar des Vorjahres bis zum Januar des laufenden Jahres) überschreiten, müssen Sie sich in Norwegen registrieren. Wenn Sie digitale Dienstleistungen allerdings nur an norwegische Unternehmen verkaufen, müssen Sie sich nicht registrieren, da diese Dienstleistungen der Umkehrung der Steuerschuld (Reverse Charge) unterliegen.
Unterstützte Berechnungen für Norwegen
Wenn sich sowohl Ihr Unternehmen als auch Ihre Kundinnen und Kunden in Norwegen befinden, berechnet Stripe die norwegische Umsatzsteuer, sofern der Verkauf nicht steuerbefreit oder zum Nullsatz besteuert ist. Wenn Sie Fernverkäufer/in sind und norwegischen Kundinnen und Kunden digitale Dienstleistungen, wird die norwegische Umsatzsteuer in der Regel auf Verkäufe an Privatpersonen erhoben. Auf Verkäufe an Geschäftskunden, die ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) angeben, wird keine Steuer erhoben. Wenn Sie Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Eintritt zu Veranstaltungen und anderen Orten erbringen, betrachtet Stripe Tax sie in dem Land als steuerpflichtig, in dem sich der Ort befindet oder die Veranstaltung stattfindet.
In Norwegen fallen bestimmte Gebiete nicht unter das Standard-Steuersystem und haben möglicherweise unterschiedliche Steuerregeln. Stripe berechnet keine Steuern für Kundinnen und Kunden in diesen Regionen, auch wenn Sie eine norwegische Steuerregistrierung haben. Das gilt für die folgenden Standorte:
- Jan Mayen
- Spitzbergen
Erfahren Sie mehr darüber, wie Stripe mit ausgenommenen Gebieten umgeht.
Grenzüberschreitender Verkauf von Waren nach Norwegen
Wenn Waren aus dem Ausland nach Norwegen versendet werden, behandelt Stripe den Verkauf als Export und berechnet keine Steuern. Dies gilt nicht, wenn Sie sich in den Steuerregistrierungseinstellungen für die Berechnung von Steuern auf grenzüberschreitende Warenverkäufe nach Norwegen entscheiden. In der Regel müssen Unternehmen Steuern auf diese Verkäufe einziehen, wenn sie für Zollzwecke als Importeur fungieren. Wenn Waren im Namen von Kundinnen und Kunden importiert werden, gilt der Verkauf als außerhalb von Norwegen erfolgt und es wird keine norwegische Umsatzsteuer fällig. Bei grenzüberschreitenden Verkäufen von Waren nach Norwegen fallen möglicherweise auch Einfuhrsteuern und Zölle in Norwegen an, die Stripe nicht berechnet.
Stripe berechnet keine Umsatzsteuer auf importierte Waren von geringem Wert, die in Paketen im Wert von bis zu 3.000 NOK nach Norwegen geliefert werden. Dies trifft nicht zu, wenn Sie die Option zur Berechnung von Steuern auf grenzüberschreitende Warenverkäufe nach Norwegen auswählen.