Steuern in einem europäischen Land einziehen
Erfahren Sie, wie Sie Steuern in einem europäischen Land (außerhalb der EU) einziehen.
In Europa (außerhalb der Europäischen Union) unterstützt Stripe die Berechnung von Steuern für Unternehmen, die Verkäufe in verschiedene Länder tätigen. Die Anforderungen bezüglich der Steuerregistrierung und welche Arten von Transaktionen einbezogen werden, variieren von Land zu Land.
Für jedes aufgeführte Land finden Sie Informationen zu folgenden Punkten:
Die Arten von Steuern, bei deren Einzug Ihnen Stripe helfen kann.
Der Registrierungsschwellenwert, der bestimmt, wann Sie sich für den Einzug von Steuern registrieren müssen.
Welche Arten von Produkten oder Verkäufen der Steuer unterliegen.
Die Arten der abgedeckten Transaktionen.
Ressourcen zur Registrierung bei lokalen Steuerbehörden.
Stripe kann Steuer einziehen, wenn Ihr Unternehmen in Norwegen, der Schweiz und Liechtenstein sowie dem Vereinigten Königreich niedergelassen ist. Um in anderen aufgeführten europäischen Ländern Steuer über Stripe einzuziehen, muss es sich bei Ihrem Unternehmen um einen Fernverkäufer ohne physische Präsenz (wie ein Geschäft oder Lager) handeln.
Status
Keine Transaktionen
Steuertyp
Umsatzsteuer
Art des Produkts
Digitale Produkte
Schwellenwert
2.000.000 ISK
Enthaltene Transaktionen
Business-to-Consumer/B2C- und Business-to-Business/B2B-Verkäufe von digitalen Waren oder elektronisch erbrachten Dienstleistungen (digitalen Produkten) ab Ihrem ersten Verkauf in Island
Ressourcen für die Registrierung
Schwellenwert und Registrierung für Island
Fernverkäufer/innen müssen sich für die Umsatzsteuer registrieren, wenn ihr steuerpflichtiger Umsatz in Island innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten 2.000.000 ISK übersteigt. Außerdem wird dann eine steuerliche Vertretung benötigt. Fernverkäufer/innen, die isländischen Verbraucher/innen elektronisch bereitgestellte Dienstleistungen und Abos für physische Zeitungen und Zeitschriften anbieten, können ein vereinfachtes Registrierungsverfahren (VOES) nutzen, für das keine steuerliche Vertretung erforderlich ist. Verkäufe an für die Umsatzsteuer registrierte Unternehmen, bei denen Kundinnen und Kunden die Mehrwertsteuer über die Umkehrung der Steuerschuld (Reverse Charge) begleichen, werden nicht auf den Schwellenwert angerechnet.
Unterstützte Berechnungen für Island
In Island unterstützt Stripe nur den Einzug der Umsatzsteuer für digitale Dienstleistungen. Bei Stripe werden sie als „digitale Produkte“ bezeichnet. Sie müssen Fernverkäufer/in sein und dürfen keine physische Präsenz in dem Land haben, um diese Steuer mit Stripe einzuziehen.
Wir unterstützen in Island nur Berechnungen für digitale Produkte (nicht physische Artikel oder Dienstleistungen, die elektronisch geliefert, bereitgestellt oder erbracht werden). Stripe berechnet keine Steuern für Produkte, die keinen Steuercode für digitale Produkte verwenden. Sehen Sie die Liste der unterstützten Steuercodes für digitale Produkte ein. Um Steuern in Island zu berechnen, müssen Sie jedem Ihrer Produkte einen Steuercode zuweisen.