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Einreichung der Wahlen nach Abschnitt 83(b) als Nicht-USA-Gründer

Erfahren Sie mehr über die Einreichung einer Wahl gemäß 83(b) für Gründer/innen ohne US-Staatsangehörigkeit.

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Hinweis

Stripe Atlas bietet keine Steuer- oder Rechtsberatung an. Wenden Sie sich an Steuer- und Rechtsberater/innen, um zu erfahren, wie Sie die laufenden rechtlichen, steuerlichen und buchhalterischen Verpflichtungen erfüllen können, die für Sie und Ihr Unternehmen gelten.

Wenn Sie außerhalb der USA leben, aber US-Steuererklärungen einreichen, empfehlen Anwälte/Anwältinnen für Start-ups, eine Wahl nach Section 83(b) zu treffen, da Sie dadurch möglicherweise zukünftige USA sparen.

Wenn Sie derzeit keine US-Steuererklärungen einreichen, aber glauben, dass Sie in Zukunft in den USA steuerpflichtig werden könnten, ist es wichtig, eine Wahl gemäß Section 83(b) zu treffen. Wenn Sie dies nicht tun, könnte dies zu einer zusätzlichen US-Steuerschuld führen, wenn Ihre Aktien übertragen werden.

Wenn Sie kein USA sind und nicht planen, einer zu werden, ist eine Wahl nach Section 83(b) unnötig, da sie sich nur auf die USA auswirkt.

Der IRS verlangt zum Zeitpunkt der Einreichung eine US-Steueridentifikationsnummer (TIN). Verwenden Sie entweder Ihre Sozialversicherungsnummer (SSN) oder eine persönliche Steueridentifikationsnummer (ITIN). Wenn Sie bei der Gründung mit Stripe Atlas weder die eine noch die andere haben, informiert Stripe die IRS darüber, dass Sie in den USA nicht steuerpflichtig sind und beabsichtigen, eine ITIN zu beantragen, sobald Sie in den USA steuerpflichtig werden. Wenden Sie sich an eine/n Steuerberater/in, um zu erfahren, ob und wann Sie eine ITIN beantragen sollten.

Atlas reicht 83(b)-Wahlen für alle Gründer/innen der C-Corp ein. Gründer/innen von LLCs müssen keine 83(b)-Steueranträge einreichen, da Aktien in einer mit Atlas gegründeten LLC nicht übertragen werden.

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