Einreichung der Wahlen nach Abschnitt 83(b) als Nicht-USA-Gründer
Wahlen nach 83(b)
Stripe ist weder ein Wirtschaftsprüfungs- noch ein Steuerberatungsunternehmen und kann somit keine Steuer- und Buchhaltungsberatung anbieten. Lassen Sie sich zu Fragen zu rechtlichen, steuerlichen und buchhalterischen Auflagen für Ihr Unternehmen von Rechts- und Steuerfachleuten beraten.
Die 83(b) Election ist eine US-Steuervorschrift, die Ihre zukünftigen US-Steuern senken könnte. Wenn Sie damit rechnen, US-Steuern entrichten zu müssen (z. B. aufgrund eines Umzugs in die USA), während Ihre Aktien unverfallbar sind, erwägen Sie die Wahl eines 83(b)-Formulars. Wenn Sie eine 83(b)-Wahl einreichen, müssen Sie diese innerhalb von 30 Tagen nach dem Datum Ihres Aktienkaufs einreichen.
Zu den Anforderungen von 83(b) gehört die Angabe einer US-Steuerzahleridentifikationsnummer. Eine US-Steuerzahleridentifikationsnummer kann entweder eine Sozialversicherungsnummer („SSN“) oder eine individuelle US-Steuerzahleridentifikationsnummer („ITIN“) sein. Wenn Sie keine SSN haben, können Sie eine ITIN beantragen. ITIN-Nummern ähneln SSN-Nummern, sind aber nur für Personen verfügbar, die keinen Anspruch auf eine SSN haben, zum Beispiel solchen, die nicht in den USA ansässig sind.
Wenn Sie zum Zeitpunkt der Einreichung der Auswahl nach 83(b) keine ITIN besaßen, können Sie bei der Wahl angeben, dass Sie eine ITIN beantragt haben und auf diese warten. Während einige Steuerfachleute Ihnen raten, bald nach Einreichung Ihrer Wahl nach 83(b) eine ITIN zu beantragen, sind viele andere Steuerexperten und -expertinnen der Meinung, dass Sie erst eine ITIN benötigen, wenn Sie wissen, dass Sie während des Freigabezeitraums Ihrer Aktien in die USA ziehen müssen. Wir empfehlen Ihnen, sich von Steuerfachpersonal beraten zu lassen, ob und wann Sie eine ITIN beantragen sollten.