Wahlen nach Abschnitt 83(b)
Eine Wahl nach Abschnitt 83(b) ist ein Schreiben, mit dem Sie der US-Steuerbehörde (Internal Revenue Service, IRS) mitteilen, dass Sie Ihre Gründeraktien zum Zeitpunkt des Aktienkaufs und nicht zum Zeitpunkt der Unverfallbarkeit besteuern lassen möchten. In vielen Fällen können Sie durch die Wahl von Abschnitt 83(b) einen erheblichen Betrag an zukünftigen Steuern sparen.
Wenn Sie sich für Abschnitt 83(b) entscheiden, müssen Sie vor allem keine Steuern zahlen, wenn Ihre Aktien unverfallbar werden. Stattdessen zahlen Sie zum Zeitpunkt des Aktienkaufs nur sehr wenig (wenn überhaupt) Steuern, und Sie schulden erst dann Steuern, wenn Sie Ihre Aktien tatsächlich verkaufen.
Wenn Sie sich nicht für Abschnitt 83(b) entscheiden, müssen Sie möglicherweise jedes Mal einen hohen Steuerbetrag zahlen, wenn Ihre Aktien unverfallbar werden, vor allem wenn der Wert der Aktien gestiegen ist. Sie müssen auch Steuern zahlen, wenn Sie Ihre Aktien verkaufen. Ein Beispiel finden Sie unter Steuerliche Auswirkungen einer Wahl nach Section 83(b) im Detail.
Vorteile der Wahl von Abschnitt 83(b) für neu gegründete Unternehmen
Anwälte für Unternehmensgründungen empfehlen fast immer, eine Wahl nach Section 83(b) zu treffen, wenn Gründer ihre Aktien kaufen, wenn sich das Unternehmen noch in der Anfangsphase befindet. Wenn Sie Ihr Unternehmen erst kürzlich gegründet haben, sollten Sie in Erwägung ziehen, eine Wahl nach Abschnitt 83(b) für Ihre Gründeraktien zu treffen, wenn Sie davon ausgehen, dass der Wert Ihrer Aktien in Zukunft steigen wird, und Sie planen, in Ihrem Unternehmen beschäftigt zu bleiben, bis alle Ihre Aktien unverfallbar sind. Nicht alle Aktien kommen für eine Wahl nach Abschnitt 83(b) infrage, aber wenn Sie Ihr Unternehmen mit Mitgründern über Atlas gründen, kommen die Aktien Ihres Unternehmens infrage, da sie unverfallbar sind.
Wenn Sie sich dafür entscheiden, kein Geld für Ihre Aktien zu bezahlen, müssen Sie und Ihr Unternehmen Steuern für die Ausgabe von Aktien zahlen. Wir empfehlen Ihnen, mit Ihrem Steuerberater zu sprechen, wenn Sie nicht vorhaben, Geld für Ihren Aktienkauf zu bezahlen.
Gründe, keine Wahl nach Abschnitt 83(b) zu treffen
Wenn Sie glauben, dass der Wert der Aktien Ihres Unternehmens bis zur Unverfallbarkeit der Aktien sinken wird, oder wenn Sie glauben, dass Sie bis zur Unverfallbarkeit Ihrer Aktien nicht mehr bei Ihrem Unternehmen beschäftigt sein werden, dann sollten Sie sich nicht für Abschnitt 83(b) entscheiden.
Wenn Sie nicht in den USA steuerpflichtig sind und auch nicht vorhaben, dies zu werden, bietet die Wahl von Abschnitt 83(b) keine Vorteile. Weitere Informationen finden Sie unter Wahlen nach Abschnitt 83(b) für nicht in den USA ansässige Personen.
Zeitplan für Wahlen nach Abschnitt 83(b)
Senden Sie Ihre Wahl bis spätestens 30 Kalendertage nach der Ausgabe der Aktien an Sie. Von dieser Regel gibt es keine Ausnahmen – dies ist eine verbindliche Frist.
Der 30. Tag wird berechnet, indem jeder Tag (einschließlich Samstage, Sonntage und Feiertage) ab dem Tag nach dem Tag der Ausgabe der Aktien gezählt wird. Wenn Sie beispielsweise am 10. April Aktien erhalten, die einem Zeitplan für die Unverfallbarkeit unterliegen, muss Ihre Wahl nach Abschnitt 83(b) spätestens am 10. Mai von der Post abgestempelt werden. Fällt der 30. Tag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, so gilt der nächste Werktag als Fristende.
Wahlen nach Abschnitt 83(b) für nicht in den USA ansässige Personen
Wenn Sie außerhalb der USA leben, aber US-Steuererklärungen einreichen, sollten Sie dennoch in Erwägung ziehen, eine Wahl nach Abschnitt 83(b) zu treffen, da Sie dadurch in Zukunft US-Steuern sparen können.
Wenn Sie keine US-Steuererklärungen einreichen, aber glauben, dass Sie in der Zukunft US-Steuerzahler/in werden könnten, sollten Sie in Betracht ziehen, eine Wahl nach Abschnitt 83(b) zu treffen und eine ITIN zu beantragen. Wenn Sie die Wahl nicht treffen und später US-Steuerzahler/in werden, wenn die Aktien unverfallbar werden, könnten Sie einer zusätzlichen US-Steuerpflicht unterliegen, wenn Ihre Aktien unverfallbar werden.
Wenn Sie derzeit kein/e US-Steuerzahler/in sind und auch nicht vorhaben, es zu werden, spielt die Wahl nach Abschnitt 83(b) keine Rolle, da sich Abschnitt 83(b) nur auf die US-Steuerschuld auswirkt. Anweisungen zur Einreichung im Ausland finden Sie unter Einreichung nach Abschnitt 83(b) elections as a non-US Founders.
Wie man eine Wahl nach Abschnitt 83(b) einreicht
Sie treffen eine Wahl nach Abschnitt 83(b), indem Sie zunächst das Ihnen zur Verfügung gestellte Wahlformular nach Abschnitt 83(b) ausfüllen und unterschreiben. Sie können das 83(b)-Formular und die Anweisungen hier herunterladen.
Senden Sie die ursprünglich unterzeichnete Wahl nach Abschnitt 83(b) innerhalb von 30 Tagen nach dem Datum der Aktienausgabe per USPS Certified Mail mit Rückschein an das Internal Revenue Office, bei dem Sie Ihre Steuererklärung einreichen. Siehe den nächsten Abschnitt, wenn Sie keinen Zugang zu USPS haben.
Optional empfehlen wir auch, eine Kopie der Wahl mit einem selbstadressierten und frankierten Rückumschlag beizulegen, wenn Sie das unterschriebene Original der Wahl verschicken. Das Finanzamt schickt die mit Datum versehene Kopie Ihrer Wahl in der Regel zusammen mit dem adressierten Umschlag zurück, was der beste (wenn auch nicht vorgeschriebene) Nachweis für die rechtzeitige Abgabe der Wahl ist.
Zustellung Ihrer Wahl ohne USPS
Wenn Sie keinen Zugang zu einem USPS-Büro haben, gibt es begrenzte private Zustelldienste, die Sie nutzen können, um Ihre Wahl an den IRS zu übermitteln.
Nächste Schritte nach dem Absenden Ihrer Wahl
Bewahren Sie eine Kopie des unterzeichneten Wahlformulars nach Abschnitt 83(b) und die grün-weiße Empfangsbescheinigung (mit dem Datumsstempel, aus dem hervorgeht, dass Sie das Formular innerhalb von 30 Tagen nach dem Datum der Aktienausgabe mit USPS verschickt haben) auf. Wenn der IRS die mit dem Datum versehene grüne Karte (und eine zusätzliche Kopie des 83(b)-Wahlformulars, falls Sie eines geschickt haben) zurückschickt, bewahren Sie diese als Nachweis für die rechtzeitige Einreichung auf. Wenn Sie einen der vom IRS zugelassenen privaten Zustelldienste in Anspruch nehmen, lassen Sie sich von diesen eine Quittung mit Datumsstempel ausstellen. Wir empfehlen, diese zu fotografieren und außerdem eine digitale Version zu speichern.
Senden Sie außerdem eine Kopie der Wahl nach Abschnitt 83(b) an Ihr Unternehmen. Sie können die Fotos einfach per E-Mail an die E-Mail-Adresse Ihres Unternehmens senden oder sie im digitalen Ordner Ihres Unternehmens speichern (Sie können auch andere Methoden verwenden, die für Sie geeigneter sind).
Was ist zu tun, wenn Sie keinen Nachweis für die rechtzeitige Zustellung aufbewahrt haben?
Wenn Sie keinen Nachweis über die rechtzeitige Einreichung der Wahl nach Abschnitt 83(b) aufbewahren, kann es schwierig sein, nachzuweisen, dass Sie diese Wahl rechtzeitig eingereicht haben und dass Sie entsprechend besteuert werden sollten. Wenden Sie sich in dieser Situation an Ihren Steuerberater, um weiteren Rat einzuholen.
Verlängerung des Wahlzeitraums oder Rücknahme nach der Wahl
Wenn Sie es versäumen, innerhalb der 30-Tage-Frist eine Wahl nach Abschnitt 83(b) zu treffen, können Sie keine nachträgliche Wahl treffen.
Eine einmal getroffene Wahl nach Abschnitt 83(b) kann nur unter sehr begrenzten Umständen widerrufen werden. Insbesondere kann der Beauftragte der US-Steuerbehörde (Internal Revenue Service Commissioner) zustimmen, dass eine Wahl innerhalb von 60 Tagen nach der Wahl widerrufen werden kann, wenn die Wahl aufgrund eines Irrtums über die Transaktion getroffen wurde.
Einreichung einer Wahl nach Abschnitt 83(b) mit Mitgründern
Die Wahl nach Abschnitt 83(b) wird von einem einzelnen Steuerzahler eingereicht, nicht vom Unternehmen. Daher muss jeder Gründer selbst entscheiden, ob er eine Wahlerklärung abgibt, und muss sie für sich selbst einreichen. Künftige Investoren erwarten jedoch möglicherweise, dass alle Mitgründer eine Wahlerklärung nach Abschnitt 83(b) abgegeben haben.
Muss eine Kopie einer Wahl nach Abschnitt 83(b) der Einkommensteuererklärung beigefügt werden?
Nachdem Sie die Wahlerklärung an den IRS geschickt haben, bei dem Sie regelmäßig Ihre Steuererklärungen einreichen, müssen Sie die Kopie der Wahlerklärung nicht mehr erneut mit Ihrer Einkommensteuererklärung einreichen. Vergewissern Sie sich, dass Sie Ihren Aktienkauf in Ihrer Steuererklärung ordnungsgemäß angeben.
Steuerliche Auswirkungen einer Wahl nach Abschnitt 83(b) im Detail, mit einem Beispiel
Die Wahl hat Auswirkungen auf den Zeitpunkt, zu dem Sie Steuern zahlen müssen, und auf den Betrag, den Sie auf Ihre Gründeraktien zu versteuern haben.
Ohne eine Wahl nach Abschnitt 83(b) werden Sie bei der Ausgabe der Aktien nicht besteuert. Jedes Mal, wenn Ihre Aktien in der Zukunft unverfallbar werden, müssen Sie jedoch in dem Maße Steuern zahlen, in dem sich der Wert Ihrer Aktien (oft als „Marktwert“ bezeichnet) gegenüber dem Zeitpunkt des Erwerbs Ihrer Aktien erhöht hat. Wenn Sie Ihre Aktien verkaufen, müssen Sie Kapitalertragsteuern auf die Differenz zwischen dem Wert Ihrer Aktien zum Zeitpunkt des Verkaufs und dem Wert, der zum Zeitpunkt der Unverfallbarkeit besteuert wurde, zahlen. (Die Kapitalertragssteuersätze für Vermögenswerte, die länger als ein Jahr gehalten werden, sind im Allgemeinen niedriger als die normalen Einkommensteuersätze. Der Zeitraum, in dem Sie Ihre Aktien halten, wird als „Haltefrist“ bezeichnet. Wenn Sie keine Wahl nach Abschnitt 83(b) treffen, beginnt die Haltefrist, wenn die Aktien unverfallbar werden).
Mit der Wahl nach Abschnitt 83(b) schulden Sie zum Zeitpunkt der Aktienausgabe nur in dem Umfang, in dem der Wert der gekauften Aktien die von Ihnen gezahlten Steuern übersteigt. Wenn Sie Ihre Aktien zum Zeitpunkt des Aktienkaufs vollständig bezahlen, sollten Sie keine zusätzlichen Einkommenssteuern schulden. Dies liegt daran, dass unsere Vorlage für einen Aktienkaufvertrag davon ausgeht, dass Ihr Aktienwert dem Ausgabepreis (auch Nennwert genannt) entspricht, was darauf hinweist, dass Ihr Unternehmen noch nicht über signifikante Vermögenswerte verfügt. Wenn Ihr Unternehmen über die ersten Schritte hinaus ist und der Aktienwert möglicherweise höher ist als der Ausgabepreis, sollten Sie sich an Ihren Steuerberater wenden. Wenn Sie Ihre Aktien später verkaufen, wird der Kapitalgewinn besteuert, d. h. die Differenz zwischen dem Wert der Aktie beim Verkauf und dem Wert, als die Aktie an Sie ausgegeben wurde. Ein weiterer Vorteil einer Wahl nach Abschnitt 83(b) besteht darin, dass Ihre Haltefrist früher beginnt (wenn Sie die Aktien ausgeben), was in der Regel ein Jahr früher ist, als wenn Sie die erste Runde des Erstzuschusses übertragen.
Beispiel: Ihr Unternehmen gibt Ihnen 200.000 Aktien im Wert von 0,0001 USD pro Aktie aus und Sie zahlen 0,0001 USD pro Aktie in bar. Bei einer Wahl nach Abschnitt 83(b) wird in dem Jahr, in dem die Aktien ausgegeben werden, kein Einkommen angerechnet, da Sie für den Wert der Aktien bezahlt haben. Wenn Sie den Wert der Anteile nicht mit Bargeld oder anderen Vermögenswerten bezahlen, bedeutet eine Wahl nach Abschnitt 83(b), dass Sie im Jahr der Ausgabe der Anteile den vollen Wert der Aktien (20 USD) als ordentliches Einkommen einbeziehen. Wenn die Hälfte Ihrer Aktien ein Jahr später und die andere Hälfte zwei Jahre später unverfallbar wird, hat dies keine steuerlichen Folgen für Sie, da Sie eine Wahl nach Abschnitt 83(b) getroffen haben. Wenn Sie in drei Jahren Ihre Aktien für 2,00 USD pro Anteil (insgesamt 400.000 USD) verkaufen, zahlen Sie Kapitalertragsteuern auf 399.980 USD (400.000 USD minus 20 USD).
Wenn Sie keine Wahl nach Abschnitt 83(b) treffen, hat die Ausgabe von Aktien, die der Unverfallbarkeit unterliegen, keine steuerlichen Folgen. Beträgt der Wert Ihrer Anteile jedoch 0,50 USD pro Anteil, wenn die Hälfte in einem Jahr unverfallbar wird, dann würden Sie bei der Unverfallbarkeit Steuern auf 49.990 USD zahlen (Wert von 0,50 USD minus 0,0001 USD pro Anteil, multipliziert mit 100.000 Anteilen). Wenn der Wert Ihrer Anteile 1 USD pro Anteil beträgt, wenn die zweite Hälfte zwei Jahre nach der Ausgabe unverfallbar wird, dann würden Sie bei der Unverfallbarkeit Steuern auf 99.990 USD (Wert von 1 USD minus 0,0001 USD pro Anteil, multipliziert mit 100.000 Anteilen) zahlen. Wenn Sie Ihre Aktien in drei Jahren für 2,00 USD pro Aktie verkaufen (insgesamt 400.000 USD), dann zahlen Sie Kapitalertragsteuern auf 250.000 USD (400.000 USD minus 20 USD, die für die Aktien gezahlt wurden, minus 149.980 USD).
Mitarbeiter/innen, die keine Gründer sind und Aktien erhalten, die einer Unverfallbarkeitsfrist unterliegen und ebenfalls für eine Wahl nach Abschnitt 83(b) infrage kommen, aber zum Zeitpunkt der Aktienausgabe zusätzliche steuerliche Überlegungen anstellen müssen, empfehlen wir, sich vor der Wahl mit ihren Steuerberatern zu beraten.